Allgemeine Geschäftsbedingungen
Landlords GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Arbeitsvermittlung

1. Anzeigenvertrag

I. Anzeigenvertrag – Geltungsbereich

(I.) “Anzeigenvertrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) in unseren Internet-Seiten (www.land-lords.de und www.jobsundhandel.de) zum Zwecke der Verbreitung.

(II.) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil und bedürfen der Schriftarten.

Sollte der Auftraggeber die Veröffentlichung einer Anzeige auf einer ausländischen
Webseite des Landlords – Netzwerkes (siehe Länderauswahl auf www.land-lords.de bzw. www.jobsundhandel.de) wünschen und in Auftrag geben, so gilt für diese Veröffentlichung die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der lokalen Landlords Webseite.

Der Auftraggeber bestätigt, dass er diese zur Kenntnis genommen hat.

II. Vertragsschluss

(I.) Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
a.) wir schriftlich oder e-Mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder
b.) wir die Stellenanzeige im Internet verbreiten.

(II.) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer e-Mail gewährt.

III. Ablehnungsbefugnis

1) Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen Ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

2) Wir sind berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

IV. Inhalt und Rechte an der Anzeige/ Urheberrechte

1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeigen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und / oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u. a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch uns ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und / oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur- einschließlich des HTML- Quelltextes- erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen; Abs. II S.2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

4) Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen unserem Copyright. Ausgenommen hiervon sind jedoch von uns veröffentlichte Informationen, deren Erstellung- einschließlich des HTML- Quelltextes- vom Auftraggeber selbst bzw. einer für diese tätige Agentur übernommen wurde. Nur in diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei uns, sondern bei dem jeweiligen Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen Agentur. Abs.2 und Abs.3 S.III gelten in diesen Fall entsprechend.

V. Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigemittel. Dies hat außer bei einer Selbsteingabe der Stellenanzeige durch die Nutzung von ” Instant Posting” bis spätestens drei Werktage vor einem Sinne von S.1 vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns vertreten.

VI. Ort der Veröffentlichung, Linking/ Framing

1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf unsren Internet- Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der Landlords GbR. Auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.

2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Auch in diesen Fällen kommen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingen außer §§ 1 (1), 2, 5, 6 entsprechend zur Anwendung. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

3) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, dass er die Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen ausschließlich durch uns wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass stets nur solche Stellenanzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet- Seiten veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und / oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten ein Kopieren, ein Linking und / oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt und der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und / oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

VII. Änderung des Anzeigentextes

1) Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Stellenanzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, die den Kontakt der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr der ursprüngliche sondern eine neue Stelle ausgeschrieben wurde.

2) Änderungen, die mit geringem Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch e-Mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers uns zugegangen ist.

VIII. Gewährleistung

1) Wir gewährleisten eine der jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freier, Programm zu erstellen.

2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und / oder -hardware (z.B. Browser)
oder

durch Störung der Kommunikationsnetze andere Betreiber oder

durch Rechnerausfall bei einem Internet- Access- Provider oder bei einem Online-Dienst oder

durch unvollständige und / oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online- Dienste oder

durch einen Ausfall des Ad- Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
3) In den Abs. 2 bezeichneten Fällen hat jedoch der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

4) Bei uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige frei, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

VIIII. Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

X. Aufbewahrung von Vorlagen- Archivierung von Anzeigen

a) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

b) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

2. Bewerberdatenbank

I. Zugriff auf Datenbank für Stellengesuchende

a) Wir geben unseren Kunden zusätzlich die Möglichkeit, auf die Datenbank für Stellengesuchende (kurz: Bewerberdatenbank) zuzugreifen und diese zu kontaktieren, sofern sie selbst eine vakante Stelle zu besetzen haben oder mit der Stellenbesetzung für ein anderes Unternehmen beauftragt sind. Der Zugriff auf unsere Datenbank für Stellengesuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

b) Die Preisgabe der Kontaktinformationen eines Bewerbers/Stellengesuchenden erfolgt gegen eine Kontaktgebühr gemäß der aktuellen Preisliste. Wir übernehmen keine Haftung bezüglich Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der vom Stellengesuchenden angegebenen Daten.

c) Die Nutzung der Kontaktdaten eines Stellensuchenden darf ausschließlich zu dem Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

II. Unzulässige Nutzung

Die Versendung der Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder uns eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wir sind berechtigt, die Leistungserbringungen durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

3. Allgemeines

§ 1 Entgelte, Verzug

a) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet online über die Domain www.land-lords.de und www.jobsundhandel.de einsehbaren Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrages des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird.

b) Die Firma Landlords GbR legt bei Neukunden eine 2malige Sofortbezahlung zu Grunde. Das bedeutet eine Vergütung vor Freischaltung und Leistungserbringung, nach Zahlungseingang erfolgt eine sofortige Freischaltung Ihrer Anzeige.

c) Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt.

d) Nach 2malig erfolgreicher Sofortzahlung des Auftraggebers, wird die Vergütung sofort, jedoch erst nach erstellter und durch uns zugesandter Online-Rechnung fällig. Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.

e) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.

f) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.

§ 2 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtungen erstrecken sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

(2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

(3) Google Werbung: Als Drittanbieter verwendet Google Cookies zur Anzeigenschaltung auf unserer Webpräsenz. Durch Verwendung des DART-Cookies wird die Anzeigenschaltung anhand der Besuche der Nutzer auf unserer Websites und anderen Websites im Internet für Google ermöglicht. Du kannst die Verwendung des DART-Cookies deaktivieren, indem Du die Datenschutzbestimmungen des Werbenetzwerks und Content-Werbenetzwerks von Google (externer Link) aufrufst.

§ 3 Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste

(1) Wir stellen dem Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienste wie z.B. unsere Bewerberdatenbanken zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren Diensten von den Stellensuchenden angegebenen Daten insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt.

(2) Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechenden, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind.

Bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungsoft- und / oder hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall beim Internet- Provider oder Online- Diensten oder durch unvollständige und / oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy- Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online- Dienste oder durch einen Ausfall des Ad- Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach dem Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

4. Links

Die Site www.land-lords.de und www.jobsundhandel.de enthält Links zu anderen Sites. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter Seite, auf welche verwiesen wurde.

5. Haftung

(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, nicht Erfüllung, schlecht Erfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderen Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf dem vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, di8e nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 6 Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist Bautzen

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihre Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN- Kaufgesetze.

(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die Wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.